Wasserwerfereinsatz gegen Leupser Bürger

Am 6.12.2019 erfolgte die offizielle Inbetriebnahme der Fernleitung in Leups. Hierzu fanden sich eine ganze Reihe von Leupser Bürgern zum friedlichen Protest an der Leupser Schupfn ein. Die Anwesenden, unter Ihnen auch Kinder und Jugendliche, waren mit Plakaten, Trillerpfeifen, Ratschen usw. bewaffnet um lautstark ihren Protest zu bekunden. Aus einem uns nicht bekannten Grund war zu dieser Veranstaltung auch ein Feuerwehrauto einer hier nicht näher genannten Feuerwehr anwesend. Dieses begann im Lauf der friedlichen Zusammenkunft die Leupser mit Wasser zu bespritzen. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ist dies alles andere als ein Spaß und auch bei weitem kein Kavaliersdelikt. Es wurde erst aufgehört als ein Leupser das Wasser am Hydranten abgedreht hat. Das Motto der Feuerwehr ist Retten, Löschen, Bergen, Schützen. Unter welchen Teil dieses Mottos die Aktion dieser Feuerwehrkameraden fällt und auf wessen Anweisung diese Aktion erfolgt ist muss geklärt werden.

Noch ist unklar, wer sich für das Fehlverhalten der Feuerwehr verantworten muss. Ist es der Bürgermeister Uwe Raab als oberster Dienstherr der Pegnitzer Feuerwehren, der Verbandsvorsitzende der Juragruppe Manfred Thümmler (bei 0:30 gibt er deutlich zu hören das Kommando „Wasser Marsch“) oder ist es der Werkleiter der Juragruppe Hans Hümmer (er gibt zwei mal noch Handzeichen bei ca. 0:40) ?

2 Gedanken zu “Wasserwerfereinsatz gegen Leupser Bürger

  1. Leopold Mayer

    Die Kommandogewalt über die Feuerwehr hat letztlich deren Kommandant, der Bgm. als deren Dienstherr hat unter bestimmten Voraussetzungen „nur“ Weisungsbefugnis.
    Herrn Thümmler und Hümmer haben NICHTS zu melden, denn die Feuerwehr darf man unter keinen rechtsstaatlichen Umständen als „Söldner des ZwV-Juragruppe“ für Wasserwerfereinsätze missbrauchen.

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  2. Leopold Mayer

    Die in den Beiträgen aufgeworfenen Fragen brauchen niemanden mehr beunruhigen.
    Inzwischen gibt es ein erstes Ermittlungsergebnis der StA-BT:
    Der Wasserwerfereinsatz erfolgt durch zwei ehrenamtliche Feuerwehrleute in ihrer Freizeit und war eine reine Gefälligkeitsleistung, die nicht in die Einsatzdokumentation der FFW aufgenommen wurde.
    Dieses Ergebnis könnte im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wg. Nötigung, Bedrohung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, tätlicher Beleidigung und evtl. sogar schweren Landfriedensbruchs für das Gericht Entscheidungsrelevant sein.
    Nachdem feststeht, wer der Auftraggeber (i. S. v. Anstifter) war, wer den missbräuchlichen Einsatz des TLF mit Wasserwerfer genehmigt und wer die Aufführung kommandiert hat – ist der Täter und Mittäterkreis überschaubar.
    Ob ein anwesender Polizeibeamter diese „rechtlich fragwürdigen Aktivitäten“ hätte verhindern müssen, prüft die StA-BT in einem wieder aufgenommenen Ermittlungsverfahren immer noch.
    Es bleibt spannend Wasserfreunde, ich werde euch über die Ergebnisse zeitnah informieren.

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