Streitsache Spülschieber

Der Eine oder Andere wird es ja schon mitbekommen haben:

Wir haben uns tatsächlich in Sachen Hochbehälter-Entleerung am 24.08.2012 vor Gericht getroffen, der Zweckverband Juragruppe war der Meinung, uns per Unterlassungsklage verbieten zu können, unsere Meinung zu vertreten, dass dieser Vorfall einem defektem Spülschieber zuzuschreiben war. Getrennt haben wir uns mit einer gütlichen Einigung, der sehr souveräne Richter am Landgericht hat aber auch klar herausgestellt, dass unsere Meinungsfreiheit für die Juragruppe unantastbar ist.

Die so wunderbar süffisant geschriebenen Beiträge „Das Pippilotta-Prinzip für Werkleiter“ und „Pippi kann’s nicht lassen“ haben wir aufgrund der gütlichen Einigung aus dem Netz genommen, immer noch im Netz ist aber der Statusbericht Leups der Juragruppe, in dem auf Seite 4 der unbedarfte Leser den Eindruck bekommen könnte, dass in Leups das Wasser knapp wird, sobald mal ein bisschen gefeiert wird:

Dazu ist klarzustellen:

Unser Hochbehälter fasst 100 m³ Wasser, bei einem Fest werden bei uns i. M. 15-20 m³ am Wochenende verbraucht, da kommt es nicht einmal zu einem Engpass, wenn unser Braumeister gleichzeitig Flaschen spült.

Dies beweisen wir ja gerne auch immer wieder mit unseren schönen Festen am Leupser Schupfn, von denen bislang noch keines zur Wasserknappheit in Leups geführt hat (sonst würden wir ja auch keine mehr veranstalten 😉
Stattdessen kam die Entleerung wohl zustande, weil eine (in unseren Feuerwehrplänen bis dahin als Unterflurhydrant bezeichnete) Spülarmatur mit einem Standrohr zur Wasserentnahme für den Bühnenaufbau genutzt wurde.

Was keiner wissen konnte: Bei geöffnetem Schieber und geschlossenem Standrohr lief das Wasser wohl durch vorhandene Löcher unterirdisch ab. Dies verleitete unseren Monopol-Versorger zu der (wohl etwas zu sorglos recherchierten) Aussage:

Aha.
Der Auslauf über den unterirdischen Ablauf sollte also größer sein als das Standrohr. So eine Leitung sollte man ja sehen – gottseidank haben wir beim Ausbau schön aufgepasst:

Der unterirdische Ablauf scheint irgendwie noch unter dem Wasser verborgen, das munter durch das korrodierte Steigrohr sprudelt, also schauen wir doch mal, wie sich die Lage nach Ausbau der geheimnisvollen Armatur darstellt:

Sie sehen: Sie sehen … NICHTS, zumindest keinen „wesentlich größeren“ unterirdischen Ablauf zum Vorfluter, der Hochbehälter wird sich doch wohl nicht schlicht und ergreifend durch eine stark korrodierte Armatur entleert haben?

Ganz entschieden Nein stellt unser Monopol-Versorge im weiteren Schriftwechsel zu seiner Unterlassungsklage klar und bringt nun Variante 3 zu Papier:

Wie jetzt? Kein unterirdischer Ablauf mehr, größer als das Standrohr?
Da wird sich doch die Juragruppe nicht geirrt haben?
Dann hätten die ja die Öffentlichkeit, den Bürgermeister, die Stadt- und die Verbandsräte falsch informiert?
Naja, die Richtigstellung kommt bestimmt noch, man hat ja derzeit relativ viel mit Unterlassungsklagen zu tun beim Zweckverband …

Stattdessen jetzt also ein 5mm großes Loch zur Entleerung.
Ja, genau dadurch ist unser Hochbehälter bestimmt innerhalb von 7 Stunden leer gelaufen.
Ganz bestimmt.
Muss so sein, hat ja ein Gutachter geschrieben.

Obwohl … es gibt da ein Ausflussgesetz nach Toricelli, mit dem man so was ja berechnen kann. Haben wir gemacht und festgestellt: Bei reichlich angenommenem Druck auf der Leitung würde es runde 68 Stunden dauern, bis 100m3 Hochbehälter-Inhalt durch ein 5mm-Löchlein geflossen sind.
Die ganze Aktion hat aber nur 7 Stunden gedauert, dann war das Standrohr weg und der Schieber wieder zu.

Das Thema scheint jetzt aber schon soweit hochgekocht zu sein, dass auch die Kinder der Juragruppen-Mitarbeiter diesen Streit verarbeiten mussten. Wie anders sollten wir uns dieses Bild erklären, das wohl ein kleines Kind zum Thema Entleerungsbohrung gemalt hat:

Gut, mit der Rechtschreibung klappt´s noch nicht so richtig, „Funktion“ und „Betätigung“ sollte man schon groß schreiben, aber dafür hat der/die kleine unbekannte Maler(in) ja sehr schön im Bild umgesetzt, dass man eine Anbohrung zur Entleerung ja schon am besten unten setzt, damit das Wasser aus dem Steigrohr möglichst komplett ablaufen kann – macht Sinn.
Das, was wir aber beim Ausbau des Schiebers fotografiert haben, sind mehrere Löcher in der Mitte des Steigrohrs – die machen keinen Sinn und sind wohl nur durch Korrosion zu erklären:

Insofern hat uns die ganze Klagerei nicht wirklich überzeugt, unserer Meinung nach ergibt der Faktencheck nach wie vor: Grund ist eine defekte Armatur (deswegen ja wohl auch von der Juragruppe ausgebaut).

Hätte man statt der – schon lange nicht mehr zeitgemäßen – persönlichen Sichtung und Zeituhr-Einstellung im Hochbehälter irgendwann in den letzten Jahrzehnten mal etwas so Hochmodernes wie eine Schwimmerschaltung oder gar eine Alarm-Meldung in unserem Hochbehälter eingebaut, wäre wohl gar nicht viel passiert und Leups wäre noch nicht einmal dieses eine Mal auf dem Trockenen gesessen.

Ist übrigens der einzige bekannte Fall aus den letzten Jahrzehnten, obwohl wir (v. a. Im Sommer) feste Feiern, Braumeister Stefan sein wunderbares Bier braut und wir alle gerne unser gutes Wasser trinken, man möge uns also bitte nicht mehr einreden wollen, unser Wasser reiche nicht.